
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Goldbach Ost GmbH zur Veröffentlichungen von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit ihrem Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der ARBOmedia AG („ARBO" oder „Zielgesellschaft") vorgesehen ist.
Aktionäre der ARBO und sonstige Nutzer und Besucher der aufgerufenen Internetseite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise weiter unten auf dieser Seite zu bestätigen, um auf die nachfolgenden Seiten zu Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot zugreifen zu können.
Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft noch – mit Ausnahme der auf dieser Seite zu veröffentlichenden Angebotsunterlage – ein Angebot zum Kauf von Aktien der Zielgesellschaft dar.
Das Angebot der Bieterin erfolgt erst durch Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen näheren Bestimmungen. Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) beziehungsweise nach Ablauf der Untersagungsfrist gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) auf dieser Internetseite veröffentlicht werden.
Das Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG, durchgeführt werden. Die Durchführung als öffentliches Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der USA und Kanadas) erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt worden, vorgesehen oder beabsichtigt. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften. Aktionäre der Zielgesellschaft können auf die Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Pflichtangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, insbesondere im Internet, wird allein in deutscher Sprache erfolgen, ausschließlich der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Bestimmung des § 14 Abs. 3 WpÜG dienen und weder die Abgabe eines Angebots noch die Veröffentlichung des Pflichtangebots oder der Angebotsunterlage noch eine öffentliche Werbung für das Pflichtangebot nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland bezwecken. Die Veröffentlichung wird insbesondere weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft nach Maßgabe der Rechtsordnungen der USA oder Kanadas oder einer anderen ausländischen Rechtsordnung darstellen.
Über die Veröffentlichungspflicht nach § 14 Abs. 3 WpÜG hinaus sind die Angebotsunterlage sowie andere im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA oder nach Kanada bzw. innerhalb der USA oder Kanadas veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden). Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Goldbach übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Das Pflichtangebot kann von allen Aktionären der ARBO nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils geltenden Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Annahme dieses Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann den Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, woraus sich bestimmte Beschränkungen ergeben können. Personen, die die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten und/oder das Pflichtangebot annehmen möchten und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher oder wertpapierrechtlicher Vorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, wird empfohlen, sich vor Annahme des Pflichtangebots über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Goldbach übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig und möglich ist. Jede Haftung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit Bekanntmachungen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "versuchen", "schätzen", "beabsichtigen", "davon ausgehen", "anstreben" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin oder der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin oder die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über die zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Goldbach oder der mit Goldbach gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.